Die GRÜNEN Mittelland-Nord (GMN) haben mit viel Kritik vor allem an den Plänen für den Verkehrsbereich im neuesten Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK 2021) der Regionalkonferenz Bern-Mittelland Stellung genommen. Der umfangreiche RGSK-Entwurf dient zugleich als Grundlage für das Agglomerationsprogramm (AP 4) des Bundes, mit dem finanzielle Beiträge für regionale Vorhaben ausgelöst werden können. Die detaillierte Mitwirkung der GMN wurde in Absprache mit den andern drei grünen Regionalparteien im Einzugsgebiet der Regionalkonferenz erarbeitet, und sie unterstützt auch die Stellungnahmen einzelner Ortsparteien im RGM-Gebiet, namentlich für die Gemeinden Münchenbuchsee, Worb und Zollikofen.
Aus Sicht der GRÜNEN Mittelland-Nord sollte sich die regionale Verkehrsplanung an den Ressourcen- und Belastbarkeitsgrenzen in der Region Bern zu orientieren. Diese Grenzen ergeben sich aus der Belastung der Bevölkerung durch Lärm und Luftschadstoffe, die Schädigung des Klimas durch den CO2-Ausstoss fossil betriebener Motorfahrzeuge sowie durch den Kultur- und Naturland-Verbrauch durch flächenintensiven motorisierten Individualverkehr. Das RGSK 2021 erfüllt diesen Anspruch leider nicht. Die GRÜNEN Mittelland-Nord fordern eine sinnvolle, angebotsorientierte Verkehrsplanung, die diesen Grenzen konsequent Rechnung trägt. Sie haben entsprechende Kritik bereits in ihrer Vernehmlassung zur Mobilitätsstrategie eingebracht. Diese wurde aufgrund des Vernehmlassungsverfahrens nur unzureichend verbessert und kann – da parallel zum RGSK erarbeitet – eigentlich nicht ernsthaft als Grundlage des RGSK 2021 / AP 4 bezeichnet werden.
Da die von Kanton und Bund vorgegebene Zeit nicht reicht für eine völlige Überarbeitung der verkehrsbezogenen Aussagen des RGSK 2021 / AP 4, fordern die GRÜNEN Mittelland-Nord, dass den erwähnten Belastungsgrenzen wenigstens bei der Priorisierung der Verkehrsvorhaben vollständig Rechnung getragen wird. Im Klartext heisst dies, dass Vorhaben im Bereich des öffentlichen Verkehrs sowie der sanften Mobilität (Fuss- und Veloverkehr, bisher irreführend „Langsamverkehr“ genannt) erhöhte Priorität erhalten, während Vorhaben zugunsten des motorisierten Individualverkehrs (MIV) zurückgestuft werden. Aussagen für Kapazitätsausbauten auf dem Nationalstrassennetz bzw. zu Gunsten des Flugverkehrs sind vollständig aus dem RGSK 2021 / AP 4 zu streichen.
Die GMN-Stellungnahme im Wortlaut (10 Seiten)